Gesetze / Energiewirtschaftsgesetz

EnWG

§ 113 Laufende Wegenutzungsverträge

Stand: 10.06.2019

Bund4 Entscheidungen

Laufende Wegenutzungsverträge, einschließlich der vereinbarten Konzessionsabgaben, bleiben unbeschadet ihrer Änderung durch die §§ 36, 46 und 48 im Übrigen unberührt.

§ 112b § 113a